Christian Kuschel

“ …Wir gehören zu den Dingen, die man durch Technik nicht ersetzen kann…"

  • Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik (Studio/Bühne)
  • Fachmeister für Veranstaltungssicherheit (TÜV/ DPVT)
  • Sachverständiger für Versammlungsstätten und Veranstaltungstechnik
  • Brandschutzbeauftragter gem. DGUV Information 205-003 (BGI 847) und vfb-Richtlinie 12-0/1
  • Zertifiziert in Crowed und Safetymanagement (Bucks New University)
  • Staatlich geprüfter Pyrotechniker für Bühnenfeuerwerke
  • Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit 2019 - 2020

Aufgabenschwerpunkte:

  • Beratung zu Versammlungsstätten und Eventsafety
  • Erstellen von Sicherheitskonzepten
  • Erstellen von Fachgutachten als Sachverständiger
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, Bestuhlungsplänen, Notfallplänen, Brandschutzordnung
  • Betreuung des Genehmigungsverfahrens
  • Erstellen von Leistungsverzeichnissen und deren Auswertung inkl. technische Beratung
  • kompetente Eventbetreuung einschließlich der Übernahme von Betreiberpflichten gem. §38-40MVstättVO

Adrian Fusco (freier Mitarbeiter)

"...Wir müssen uns auf veränderte Einflüsse bei Veranstaltungen einstellen..."

  • Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik (Halle)
  • Fachmeister für Veranstaltungssicherheit (TÜV/ DPVT)
  • Brandschutzbeauftragter gem. DGUV Information 205-003 (BGI 847) und vfb-Richtlinie 12-09/1
  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik (IHK)
  • Kaufmann für Bürokommunikation (IHK)
  • Seit über 10 Jahren in der Veranstaltungsbranche 
  • Einstieg in der Veranstaltungsbranche als Ton und Videotechniker

 Aufgabenschwerpunkte:

  • Projektleitung
  • Beratung zu Versammlungsstätten und Eventsafety
  • Erstellen von Sicherheitskonzepten
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, Bestuhlungsplänen, Notfallplänen, Brandschutzordnung
  • Betreuung des Genehmigungsverfahrens
  • Erstellen von Leistungsverzeichnissen und deren Auswertung inkl. technischer Beratung
  • kompetente Eventbetreuung einschließlich der Übernahme von Betreiberpflichten gem. §38-40 MVstättVO