Um Ihrem Auftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) Unfallverhütungsvorschriften (UVV). UVV sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den UVT gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Diese werden von den Fachbereichen der unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet.

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

Schausteller- und Zirkusunternehmen

DGUV Vorschrift 5454UnfallverhütungsvorschriftWinden, Hub- und Zuggeräte