Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Tabelle (unten) enthält eine Übersicht zu den bisher im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gemachten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Zusätzlich sind die jeweils abgelösten und nicht mehr gültigen alten Arbeitsstätten-Richtlinien zur Arbeitsstättenverordnung von 1975 aufgeführt (Download).

Nur die ASR 7/1 "Sichtverbindung nach außen" und die ASR 25/1 "Sitzgelegenheiten" wurden bisher vom ASTA nicht überarbeitet. Diese ASR sind mit Jahresbeginn 2013 ungültig geworden. Die Angaben in diesen beiden ungültig gewordenen Arbeitsstätten-Richtlinien können aber weiterhin als "Orientierungswerte" zur Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der Verordnung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten verwendet werden. Dabei muss der Anwender aber beachten, dass die Inhalte dieser alten Arbeitsstätten-Richtlinien teilweise nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.

Um Ihrem umfassenden Aufträgen nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die UV-Träger Unfallverhütungsvorschriften (UVVen), deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten der UV-Träger überprüft wird. Unterhalb dieser Vorschriftenebene haben die UV-Träger zudem ein umfassendes Regelwerk (Regeln, Informationen und Grundsätze) zur Unterstützung der Unternehmer und Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz erarbeitet.

Die Fachbereiche und Sachgebiete der DGUV entwickeln das Vorschriften- und Regelwerk.

Gebrauch vonAnschlag-Drahtseilen

Gebrauch von Anschlag-Faserseilen

Pyrotechnik

Betreiben von Lastaufnahme-einrichtungen im Hebezeugbetrieb