Veranstaltungsleitung (m/w/d) gemäß §38 MVstättVO

Die Weiterbildung zum Veranstaltungsleiter gemäß § 38 der Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) vermittelt grundlegende Kenntnisse zu organisatorischen, sicherheitsrelevanten und rechtlichen Anforderungen bei Veranstaltungen und im Betrieb von Versammlungsstätten.

Die Tätigkeit als Veranstaltungsleiter erfordert die Fähigkeit, Veranstaltungen organisatorisch zu koordinieren, Verantwortlichkeiten zu übernehmen sowie sicherheitsrelevante Abläufe während des Veranstaltungsbetriebs zu überwachen. Insbesondere in Versammlungsstätten tragen Veranstaltungsleiter eine wesentliche Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, die Koordination beteiligter Personen und die sichere Durchführung von Veranstaltungen.

Die Weiterbildung behandelt unter anderem:

  • Grundlagen der Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)
  • Betreiberpflichten und Verantwortlichkeiten
  • Aufgaben der Veranstaltungsleitung gemäß § 38 MVStättVO
  • Sicherheits- und Ablauforganisation
  • Räumungs- und Evakuierungsabläufe
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Rettungsdiensten
  • Kommunikation und Koordination während des Veranstaltungsbetriebs
  • organisatorische Anforderungen an Veranstaltungen und Versammlungsstätten

Die Schulung richtet sich insbesondere an Veranstalter, Betreiber von Versammlungsstätten, Projektverantwortliche, Produktionsleitungen, technische Verantwortliche sowie Personen, die organisatorische Verantwortung im Veranstaltungsbetrieb übernehmen.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung über die vermittelten Inhalte und Schulungsumfänge. Die Weiterbildung dient der praxisnahen Vermittlung organisatorischer und rechtlicher Grundlagen für verantwortliche Tätigkeiten im Veranstaltungsbetrieb.