Konzeption, Planung, Durchführung

Die Bühnenmeisterei unterstützt Sie bei Konzeption, Planung und Durchführung Ihrer Veranstaltung.


Übernahme Betreiberpflichten

Der Betreiber ist für die Sicherheit und der Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Auszug aus der MVStättV:

§ 38
Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten
(1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.
(3) Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.
(4) Der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn
Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.
(5) 1Der Betreiber kann die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 4 durch schriftliche Vereinbarung
auf den Veranstalter übertragen, wenn dieser oder dessen beauftragter Veranstaltungsleiter mit der
Versammlungsstätte und deren Einrichtungen vertraut ist. 2Die Verantwortung des Betreibers bleibt
unberührt.

Die Bühnenmeisterei übernimmt aufgrund der Qualifikation der Mitarbeiter gemäß MVStättV die Betreiberpflichten, wie zum Beispiel Führung der technischen Aufsicht §40 (4).

Nehmen Sie Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.


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