Um Ihrem Auftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) Unfallverhütungsvorschriften (UVV). UVV sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den UVT gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Diese werden von den Fachbereichen der unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet.
Grundsätze der Prävention
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung mit Durchführungshinweisen Stand 1997
Schausteller- und Zirkusunternehmen
DGUV Vorschrift 5454UnfallverhütungsvorschriftWinden, Hub- und Zuggeräte